Gesetzlicher Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel!
Wussten Sie, dass der zu Pflegende Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von 40,- Euro im Monat hat?
Gemäß §78 Absatz 1 in Verbindung mit §40 Absatz 2 SGB XI haben Versicherte gesetzlichen Erstattungsanspruch auf Pflegehilfsmittel. Erfahren Sie im Folgenden mehr über Ansprüche, Voraussetzungen und Antragsstellung.
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Die Voraussetzungen
1. Der zu Pflegende hat die Pflegestufe 0*, I, II oder III.
*Die Pflegestufe 0 gibt es für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, z.B. wegen einer Demenz. Auch bei der Pflegestufe 0 besteht ein grundsätzlicher gesetzlicher Anspruch auf die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln.
2. Der zu Pflegende lebt zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft und nicht in einer stationären Einrichtung.
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Kostenlose Servicehotline
0800 / 488 900 2
oder informieren Sie sich unter www.pflegehilfsmittel.de